VORWORT ZUR SCHUL- & HAUSORDNUNG

Die Tulla-Realschule Karlsruhe setzt sich in enger Zusammenarbeit mit den Eltern zum Ziel die Schülerinnen und Schüler zu befähigen, Verantwortung für das eigene Leben und das ihrer Mitmenschen zu übernehmen.

Im Zentrum stehen die Vermittlung von Werten und Normen sowie die Wertschätzung von Regeln und Ritualen. Hierbei übernehmen alle am Schulleben Beteiligte eine wichtige Vorbildfunktion.

Der Abschluss an unserer Schule ermöglicht den Schülerinnen und Schülern sowohl eine berufsbezogene als auch eine weiterführende schulische Ausbildung.
Im Unterricht werden die Schülerinnen und Schüler gleichermaßen gefördert und gefordert. Ein zielgerichtetes Methodentraining in verschiedenen Klassenstufen unterstützt eigenständiges Lernen und Arbeiten. Hierfür ist eine entsprechende Leistungsbereitschaft unverzichtbare Voraussetzung.

Die Professionalität unserer Lehrkräfte wird unterstützt durch kollegiale Zusammenarbeit und regelmäßige Absprachen. Diese bilden die Grundlage für konstruktives Lösen von Problemen und ein wertschätzendes Miteinander.

Die Tulla-Realschule Karlsruhe ist ein Lebensraum, in dem in einer angenehmen Atmosphäre gelernt und gearbeitet wird. Ausgehend von der Lebenswirklichkeit der Schülerinnen und Schüler legen wir großen Wert auf einen respektvollen Umgang, Höflichkeit und soziale Verantwortung. Die Basis für das gemeinsame Erreichen des Klassenziels sind Teamfähigkeit und Durchhaltevermögen.

Die Schulführung ist offen, transparent und schafft klare Strukturen. Ihre Entscheidungen sind konsequent und dienen der gesamten Schulgemeinschaft. Die Schulentwicklung wird durch eine Koordinationsgruppe unterstützt.

Praktika und zahlreiche Kooperationen bereichern das Schulleben und sind Hilfen bei zukünftigen bzw. berufsorientierten Entscheidungen.

Eine intensive und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der Elternschaft ist hierbei unabdingbar.

SCHUL- & HAUSORDNUNG DER TULLA REALSCHULE

Die vorliegende Schul- und Hausordnung führt Regeln auf, die uns helfen,
in einer Atmosphäre gegenseitiger Achtung zu lernen und zu arbeiten.

Alle am Schulleben Beteiligten haben das Recht auf störungsfreien Unterricht und die Pflicht, ihren Beitrag dazu zu leisten.

 

1. Verhalten im Schulgebäude und auf dem Schulgelände

1.1 Sicherheit

  • Alle Schülerinnen und Schüler (SuS) unterstehen auf dem Schulgelände während der Unterrichtszeit und bei Schulveranstaltungen der Aufsicht der Schule. Sie be­folgen deshalb die Anweisungen der Lehrkräfte und des Hausmeisters.
  • Die Gefährdung oder Verletzung von Mitschülern sowie Sachbeschädigungen sind nicht erlaubt.
  • Eine dem Schulbetrieb angemessene Kleidung ist zu tragen (s. Anhang).
  • Geld, Wertgegenstände, Handys und andere elektronische Geräte sollten nicht unbeaufsichtigt gelassen werden, da bei Verlust seitens der Schule keine Haftung übernommen wird.
  • In den Unterrichtsräumen und in den Umkleideräumen der Sportstätten dürfen keine Wertsachen hinterlassen werden und sollten deshalb auch nicht in die Schule mitgebracht werden.
  • Fundsachen sind beim Hausmeister abzugeben bzw. abzuholen.
  • Gefährliche Gegenstände, Waffen, jugendgefährdende Medien, sowie Alkohol und andere Drogen sind strengstens verboten!
  • Elektronische Geräte müssen auf dem Schulgelände ausgeschaltet sein. Bei Missachtung werden die Geräte eingezogen und werden nur den Erziehungsberechtigten ausgehändigt.
  • Fahrbare Untersätze wie Roller, Skateboards u.ä. dürfen auf dem Schulgelände aus Sicherheitsgründen und wegen Verletzungsgefahr nicht benutzt werden.
  • Bei Alarm ist das Gebäude auf den angegebenen Fluchtwegen (s. Fluchtwegepläne in den Zimmern) zu verlassen. Alle Personen finden sich am Sammelplatz auf dem Rasengelände ein.

 1.2 Gebäude, Einrichtungen, Lehrmittel

  • Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel der Schule sind öffentliches Eigentum und von allen sorgfältig zu behandeln.
  • Bei Sachbeschädigungen im Schulhaus bzw. auf dem Schulgelände muss der Schaden dem Sekretariat gemeldet und von den Verursachern geregelt werden.
  • Technische Geräte sind mit besonderer Vorsicht zu behandeln und werden nur unter Aufsicht der Lehrkraft benutzt.

1.3 Umweltschutz, Gesundheit und Rauchverbot

  • Die Verwendung von umweltfreundlichen Materialien, der verantwortungsbewusste Umgang mit Energie und die weitgehende Vermeidung von Müll tragen zu einem umweltschonenden Verhalten bei.
  • Die Fenster werden nur zum Lüften kurz geöffnet.
  • Beim Verlassen der Räume reinigen die Ordner die Tafel, den Boden und schalten das Licht aus. Alle SuS achten darauf, dass nirgendwo Abfälle zurückbleiben.
  • Mitführen, Genuss und Handel von Rauschmitteln aller Art (Alkohol, Zigaretten, E-Shishas, Rauschgift usw.) ist auf dem Schulgelände und dem Weg zu den Sportstätten strengstens untersagt.
  • Über den Ausschank alkoholischer Getränke bei Veranstaltungen entscheidet die Schulleitung.

1.4 Fahrradabstellplatz

Fahrräder und Motorfahrzeuge müssen verkehrs- und betriebssicher sein und werden auf dem abgegrenzten Fahrradabstellplatz im Schulhof abgestellt.

 1.5 Betreten des Rasengeländes

Das Rasengelände wird durch ein grünes Fußballzeichen am Hausmeisterfenster von der Schulleitung frei gegeben.

 

2. Verhalten in den Unterrichtsräumen

 2.1 Unterricht

Bis 7.40 Uhr halten sich die SuS im Eingangsbereich vor der Glastür auf. Nach dem Läuten begeben sie sich zu ihren Unterrichtsräumen. Sollte die Lehrkraft fünf Minuten nach Unterrichtsbeginn noch nicht anwesend sein, meldet der/die Klassensprecher/in oder ein Vertreter der Klasse dies im Sekretariat oder im Lehrerzimmer.

 2.2 Fachräume

Die SuS dürfen sich in den Fachräumen nur unter der Aufsicht einer Lehrkraft aufhalten.

 2.3 Verlassen des Raumes

Nach der letzten Unterrichtsstunde eines Schultages wird aufgestuhlt und gefegt. Die Fenster werden geschlossen, die Rollläden hochgezogen und das Licht ausgeschaltet.

Für das ordnungsgemäße Verlassen des Unterrichtsraumes trägt die Lehrkraft die Verantwortung; sie verlässt zuletzt den Raum und schließt ihn ab.

 2.4 Klassenordnung und Hofdienst

  •  Die Klassenordner wechseln wöchentlich und sind gemeinschaftlich für die Erfüllung ihrer Aufgaben verantwortlich. Sie reinigen die Tafel nach jeder Stunde.
  • Der Hofdienst wird wöchentlich eingeteilt und klassenweise durchgeführt.

 

3. Weitere Ordnungen

 3.1 Vertretungsplan und Vertretungsstunden 

  • Jeder informiert sich täglich am digitalen Vertretungsplan über Stundenplanänderungen.
  • Bei späterem Unterrichtsbeginn steht den SuS der Aufenthaltsbereich im Flur zur Verfügung.
  • Während Vertretungsstunden bearbeiten die SuS ihre Aufgaben, verhalten sich ruhig, bleiben auf ihren Plätzen und verlassen nicht ohne Aufforderung den Raum.

 3.2 Pausen 

  • Zu Beginn der beiden großen Pausen begeben sich alle SuS umgehend auf die Pausenhöfe.
  • Am Kiosk gibt es nach dem geregelten Aufstellen kein Gedränge und die SuS nehmen Rücksicht aufeinander.
  • In der großen Pause sind die Lehrkräfte in der Regel nicht zu sprechen. Für längere Gespräche und Anliegen ist nach Unterrichtsende oder nach Absprache Zeit.
  • Der abgegrenzte Fahrradabstellplatz im Schulhof und weitere ausgewiesene Bereiche im Zugang zur Turnhalle und dem Schulgarten gehören nicht zu den Pausenhöfen.
  • Das Schulgelände darf während der Pausen, mit Ausnahme der Klassen, die zum Sport gehen müssen, nicht verlassen werden.
  • Toiletten dienen nicht als Aufenthaltsräume und dürfen während der Pausen nur im Hauptgebäude benutzt werden.
  • Bei Problemen wenden sich die SuS an eine aufsichtführende Lehrkraft.
  • Während der Mittagspause steht den SuS der Aufenthaltsbereich im Flur zur Verfügung. Am Ende der Mittagspause ist der Aufenthaltsbereich im Flur ordentlich zu verlassen.

3.3 Sekretariat

Das Sekretariat ist täglich von 8:30 bis 12:30 Uhr geöffnet.

Sachbeschädigungen, Schülerunfälle und Änderungen von persönlichen Daten wie z.B. Adresse oder Telefonnummer sind umgehend im Sekretariat bzw. dem Hausmeister zu melden.

3.4 Verlassen des Schulgeländes

SuS dürfen das Schulgelände während der Unterrichtszeit und der Pausen nicht verlassen. Bei unerlaubtem Verlassen des Schulgeländes entfällt der gesetzliche Versicherungsschutz. Es ist mit schulischen Konsequenzen nach § 90 Schulgesetz (SchG) zu rechnen.

3.5 Entschuldigungen und Beurlaubungen 

  • Bei Krankheit müssen Sie bis spätestens 9:00 Uhr eine E-Mail an den Klassenlehrer schreiben (siehe Kontakte auf unserer Homepage). In Ausnahmefällen können Sie das Sekretariat auch telefonisch 0721-133-4614 erreichen. Die E-Mail bzw. der Anruf am Tag der Erkrankung ersetzt nicht die endgültige, schriftliche Entschuldigung mit Datum und Unterschrift, die den gesamten Zeitraum des Fernbleibens vom Unterricht einschließen muss. Diese Entschuldigung muss am ersten Tag der Genesung bei dem Klassenlehrer vorgelegt werden.
  • Bei längerer Erkrankung ist die Entschuldigung bzw. ein ärztliches Attest innerhalb von drei Tagen
  • Auch für einzelne versäumte Stunden ist eine umgehende schriftliche Entschuldigung erforderlich.
  • Vorzeitige Entlassung aus dem Unterricht, z.B. wegen Unwohlseins, kann die jeweils unterrichtende Lehrkraft – nach erfolgter telefonischer Benachrichtigung der Erzieh­ungsberechtigten durch die Lehrkraft – auf dem dafür vorgesehenen Formular bewilligen. Das Formular wird vom Erziehungsberechtigten unterschrieben und wieder beim Klassenlehrer abgegeben.
  • Entschuldigte und unentschuldigte Fehltage werden im Zeugnis vermerkt.
  • Eine Beurlaubung vom Besuch der Schule ist lediglich in besonders begründeten Ausnahmefällen möglich. Der schriftliche Antrag muss mindestens eine Woche vorher vorliegen und ist im Sekretariat erhältlich.
  • Beurlaubungen bis zu zwei Unterrichtstagen müssen mindestens 14 Tage vorher vom Erziehungsberechtigten schriftlich beim Klassenlehrer beantragt werden. Für Beurlaubungen von mehr als zwei Unterrichtstagen ist die Schulleitung zuständig.
  • Arztbesuche und Heilbehandlungen sind in die unterrichtsfreie Zeit zu legen.
  • Ein Schüler kann nur nach Vorlage eines ärztlichen Attests vom Sportunterricht befreit werden. Überschreitet die Freistellung ein halbes Jahr, so ist die Vorlage eines amtsärztlichen Attests erforderlich.

 

4. Maßnahmen zur Einhaltung der Schul- und Hausordnung

Um einen geordneten Unterrichtsablauf, die Einhaltung der Hausordnung in allen Pausen vor und nach dem Unterricht sicher zu stellen, sowie Personen und Sachen zu schützen, gelten die folgenden Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen durch die Lehrkräfte:

a) Eine mündliche Ermahnung, die von Zusatzaufgaben begleitet sein kann.

b) Eine schriftliche Verwarnung (Eintrag) im Klassenbuch. Mit dieser Verwarnung kann eine Zusatzaufgabe oder Nachsitzen bis zu zwei Stunden oder eine andere erzieherische Maßnahme wie z.B. Hilfs- oder Ordnungsdienst verbunden sein.

c) Nach drei Verwarnungen werden in der Regel die Erziehungsberechtigten und der Schulleiter informiert. Diese Information kann mit einer entsprechenden Erziehungs- und Ordnungsmaßnahme (§ 90 SchG) verbunden sein. Die Maßnahmen können Gegenstand einer Klassenkonferenz sein. Alle bis dahin geführten Maßnahmen müssen dem Klassenlehrer zugeführt werden, damit sie der Schülerakte beigefügt werden können.

d) Zeigen die oben erwähnten Maßnahmen keinen Erfolg, findet der § 90 SchG seine Anwendung.

e) Zu spät kommende SuS werden mit Angabe der Ankunftszeit in die Fehlspalte des Klassenbuchs eingetragen. Wiederholtes unentschuldigtes Zuspätkommen hat in der Regel eine Verwarnung (Klassenbucheintrag) des Klassenlehrers zur Folge.

  

5. Schlussbemerkungen

  • An unserer Schule gibt es eine einheitliche Kleiderordnung (siehe Anhang).
  • Alle SuS erhalten zu Beginn ihrer Schulzeit an der Tulla-Realschule die Schul- und Hausordnung und bestätigen durch die Unterschrift der Eltern die Einhaltung der Regeln.
  • Das Schulgesetz für Baden-Württemberg gilt auch für unsere Schule uneingeschränkt.
  • Die vorliegende Schul- und Hausordnung gilt für alle unterrichtlichen und außer-unterrichtlichen Veranstaltungen. Sie wurde durch die Schulkonferenz angenommen und tritt ab 01.03.2018 in Kraft.

KLEIDERORDNUNG

Kleider machen Leute …

Deshalb gilt ab sofort folgende Kleiderordnung, die dennoch genügend Spielraum für den modischen Geschmack und den persönlichen Stil lässt
 

ERLAUBT SIND

  • T-Shirts, Pullover, Hemden, Blusen, Jeans, kurze und lange Hosen, Röcke, Kleider, Westen, Jacken

 

UNZULÄSSIG SIND
  • Bauchfreie, durchsichtige oder tief ausgeschnittene Shirts, Tops mit sehr schmalen Trägern sowie trägerlose Tops.
  • Sehr kurze Röcke oder sehr kurze Hosen (Hot Pants).
  • Leggings, Jogginghosen und Jogginganzüge
  • Mützen und Caps
Wer diese Kleiderordnung nicht einhalten möchte, akzeptiert, dafür bereit gelegte Kleidung unserer Schule zu tragen. Im Wiederholungsfall werden die Eltern telefonisch benachrichtigt, um ihrem Kind neutrale Kleidung zu bringen.
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