CORONA AN DER TULLA -REALSCHULE

Zusammenfassung der wesentlichen Punkte aus der aktuellen Coronaverordnung:
  • Maskenpflicht: besteht im Schulgebäude und bei bewegtem Unterricht. Ausnahmen sind während der Pausen draußen sowie beim Essen und Trinken im Schulhaus (Regenpause).
  • Testungen: Selbsttest bei Schüler:innen dreimal pro Woche (Mo + Mi + Fr). Schüler:innen gelten automatisch als getestet. Es werden keine Nachweise mehr ausgestellt. Als Nachweis genügt alleine ein Altersnachweis.
  • Corona-Fall in der Schule: fünf Tage tägliche Testung in Folge aller Klassen-/und Gruppenmitglieder; Unterricht darf nur im bisherigen Klassenverband bzw. der Lerngruppe fortgesetzt werden.
Corona Prävention – Von Schülern für Schüler

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